Förderungen und Refundierungen:
Bei Exkursionen (Dauer max. einen Tag) welche im Rahmen einer Lehrveranstaltung stattfinden, werden einmalig pro Semester für die einzelnen Jahrgänge der jeweiligen Studienrichtungen Buskosten in Höhe von bis zu EUR 600 übernommen. Sollen die Busse seitens der HV FH Bgld organisiert werden, ist dies mindestens 4 Wochen vor Exkursionsdatum per Mail an studver@fh-burgenland.at zu melden.
Ansonsten sind die Busse durch die Studierenden zu organisieren. Für die Refundierung der Buskosten von Bussen welche seitens der jeweiligen Studierenden organisiert werden, muss das Formular „Exkursionen“, welches unter “Downloads” auf der Homepage zur Verfügung steht, rechtzeitig ausgefüllt an die/den WirtschaftsreferentIn übermittelt werden. Rechtzeitig bedeutet, maximal 3 Wochen nach Durchführung der Exkursion.
Dem Formular muss die Bus-Rechnung beigelegt werden.
Unbezahlte Pflichtpraktika werden von der ÖH FH Burgenland finanziell gefördert.
Die Pflichtpraktikums-Förderung kann pro Studierendem maximal ein Mal ausbezahlt werden während des Studiums an der FH Burgenland. Außerdem muss die Dauer des Praktikums vom Dienstgeber mit mindestens 4 Wochen (Vollzeit) bestätigt werden, wie auch die Unentgeltlichkeit. Zum Zeitpunkt der Beantragung muss seitens des Studierenden ein aktives Studienverhältnis an der FH Burgenland bestehen.
Das Formular hierfür findet sich unter Downloads.
Diese Förderung kann aufgrund rechtlicher Bestimmungen nur bis zum vollständigen Ausschöpfens des Budgettopfes des aktuellen Beschlusses und JVAs ausbezahlt werden.
Studienreisen, welche im Rahmen einer Lehrveranstaltung stattfinden und mindestens zwei Tage andauern, werden von der HV der FH Burgenland unterstützt.
Für Reisen ins Ausland werden pro Student EUR 50 übernommen. Für Reisen im Inland werden pro Student EUR 20 übernommen.
Dafür ist von den Studierenden der Antrag “Förderung Studienreisen”, welcher unter “Downloads” auf der Homepage der HV der FH Burgenland zur Verfügung steht, vollständig ausgefüllt bis spätestens 3 Wochen nach Ende der Studienreise an die/den WirtschaftsreferentIn zu übermittelt