Unbezahlte Pflichtpraktika werden von der ÖH FH Burgenland finanziell gefördert.
Die Pflichtpraktikums-Förderung kann pro Studierendem maximal ein Mal ausbezahlt werden während des Studiums an der FH Burgenland. Außerdem muss die Dauer des Praktikums vom Dienstgeber mit mindestens 4 Wochen (Vollzeit) bestätigt werden, wie auch die Unentgeltlichkeit. Zum Zeitpunkt der Beantragung muss seitens des Studierenden ein aktives Studienverhältnis an der FH Burgenland bestehen.
Das Formular hierfür findet sich unter Downloads.
Diese Förderung kann aufgrund rechtlicher Bestimmungen nur bis zum vollständigen Ausschöpfens des Budgettopfes des aktuellen Beschlusses und JVAs ausbezahlt werden.