Unterstützungen

Wichtiges zur Unterstützung für deinen Studienalltag.

Sozialfonds

Der Sozialfonds der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) bietet für alle Studierenden, die Mitglied der ÖH sind und sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, die Möglichkeit alle 12 Monate eine einmalige Unterstützung zu gewähren. 

 

Bitte wende dich hierfür an:

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Telefon: +43/1 310 88 80-44 oder -45

 

Klicke hier für nähere Informationen!

 

 

 

NEU! Corona Härtefonds

 

Fonds der ÖH-Bundesvertretung für Studierende bei durch COVID19 verursachte finanziellen Notlagen. 

 

Hier geht es zum online Formular!

 

 

 

Social Funds

The Austrian Students Union (ÖH) offers all students that encounter unforseen financial emergencies the opportunity to receive a one-off payment every 12 month.

 

Please contact therefore:

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Phone: +43/1 310 88 80-44 or -45

 

Click here formore information! 

 

 

NEW! Corona Hardship fund

Fund of the Austrian Student Union for students in financial emergencies caused by COVID19.

 

Here you can find the online form!

 

Gebarungsordnung

Diese Gebarungsordnung gilt für alle Organe der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Fachhochschule Burgenland, sowie deren Angestellte, Mitarbeiter*Innen und Personen, die mit der Hochschulvertretung (HV) an der FH Burgenland Rechtsgeschäfte abschließen wollen.

 

Die Gebarungsordnung dient zur Ergänzung und Präzisierung der Regelungen gemäß dem Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 in der geltenden Fassung sowie der Richtlinien der Kontrollkommission, sowie allfälliger Beschlüsse der Bundesvertretung.

Satzung

Die Satzung der Hochschulvertretung an der FH Burgenland regelt vor allem Formalitäten rund um die Arbeit der Hochschulvertretung an der FH Burgenland.

 

Im Rahmen der Regelungen gemäß dem Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 in der geltenden Fassung, wurde die Satzung von der Hochschulvertretung an der FH Burgenland erstellt um die gesetzlichen Bestimmungen und deren Anwendungen zu konkretisieren.

Angebotseinholung

Die Hochschulvertretung an der FH Burgenland ist dazu verpflichtet zweckmäßig, sparsam und wirtschaftlich zu handeln (§36 HSG 2014 idgF.).

 

Um diesen Grundsätzen nachfolgen zu können, sind alle Referate dazu verpflichtet, für Ausgaben drei schriftliche Angebote einzuholen. Diese sind dem Formular „Angebotseinholung“ beizulegen und dem/der Wirtschaftsreferent*In sowie der/dem Vorsitzenden zur Unterschrift vorzulegen.

 

Bei Beschaffungen, die unter € 400,00 (inkl. USt.) kann die Einholung von drei Angeboten entfallen.

Sollte eine Ausgabe darüber liegen, die Einholung von drei Angeboten allerdings nicht sinnvoll sein, so ist mit Rücksprache die/des Wirtschaftsreferent*In und der/dem Vorsitzenden darüber ein Aktenvermerk zu erstellen.

 

Die Aufteilung einer Leistung auf mehrere Beträge unter € 400,00 pro ausgestellter Rechnung ist nicht gestattet. 

Antragsformular Refundierung bereits bezahlter Rechnungen

Die Ausgabenrefundierung ist anzuwenden, wenn der finanzielle Aufwand für die Hochschulvertretung an der FH Burgenland von einer Privatperson ausgelegt wurde.

 

Der Ausgabenrefundierung sind die Originalrechnungen beizulegen und innerhalb von 3 Wochen an die/den Wirtschaftsreferent*In zu übermitteln.  

 

Ausgaben für die Hochschulvertretung an der FH Burgenland können nur in Rücksprache mit der/dem Vorsitzenden oder der/dem Wirtschaftsreferent*In, nach vorhergehender Rücksprache getätigt werden.

Antragsformular Refundierung von KFZ Fahrtkosten

Bei Fahrten mit dem KFZ werden keine einzelnen Kosten, wie zum Beispiel Maut oder Tankgebühren, übernommen. Fahrten mit KFZ werden mit einem Kilometersatz bezahlt, der die genannten Posten pauschal abdeckt.

 

Der Kilometersatz beträgt 42 Cent pro km für die/den Fahrer*In und 5 Cent für jede/n Mitfahrer*In. Zur Abrechnung muss das Formular zur Refundierung von KFZ-Kosten eingereicht werden.

 

Die Mitfahrer*Innen müssen schriftlich bestätigen an der Fahrt teilgenommen zu haben. Formulare sind spätestens 3 Wochen nach dem Leistungsdatum an die/den Wirtschaftsreferent*In zu übermitteln.

 

Fahrtkosten werden für folgende Punkte übernommen:

 

  • Sitzungen (HV-Sitzungen, Kollegiums Sitzungen, Sitzungen der Studienvertreter), Vertretungstätigkeiten der Hochschulvertretung an der FH Burgenland,
  • Veranstaltungen,
  • Termine mit Vertretern der FH bzw. des Alumni Vereins und ähnliches.

Antragsformular Exkursionen

Bei Exkursionen (Dauer max. einen Tag) welche im Rahmen einer Lehrveranstaltung unternommen stattfinden, werden einmalig pro Semester für die einzelnen Jahrgänge der jeweiligen Studienrichtungen Buskosten in Höhe von bis zu EUR 600 übernommen.

 

Sollen die Busse seitens der Hochschulvertretung an der FH Burgenland organisiert werden, ist dies mindestens vier Wochen vor Exkursionsdatum das Formular „Exkursionen“, welches online auf der Webseite der HV an der FH Bgld zur Verfügung steht per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu übermitteln. Zusätzlich ist das Formular im Original an die HV FH Bgld zu übermitteln!  

 

Ansonsten sind die Busse durch die Studierenden zu organisieren. Für die Refundierung der Buskosten von Bussen welche seitens der jeweiligen Studierenden organisiert werden, muss das Formular „Exkursionen“, rechtzeitig bis zum Tag der Durchführung der Exkursion ausgefüllt, an die/den Wirtschaftsreferent*In übermittelt werden.

Excursions application form (duration maximum 1 day)

For excursions (duration max. one day) which take place within the framework of a course, bus costs of up to EUR 600 per semester for the individual classes of the respective fields of study are covered once per semester. If the student union of the FH Burgenland have to organize the buses, this must be notified by email to Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! at least 4 weeks before the excursion dateOtherwise, the buses have to be organized by the students. 

 

In order to receive a refund of the bus costs for buses organized by the respective students, the original form "Excursions" must be completed and sent to the student union of the FH Burgenland in time, this means no later than the day of the excursion. 

If the original forms are not filled in correctly and sent in time, the student union will not consider the application form any further.

Antragsformular Reisekostenzuschuss

Studienreisen, welche im Rahmen einer Lehrveranstaltung stattfinden und mindestens zwei Tage andauern, werden von der Hochschulvertretung an der FH Burgenland unterstützt.

 

  • Für Reisen ins Ausland werden pro Student*In EUR 50 übernommen.

  • Für Reisen im Inland werden pro Student*In EUR 20 übernommen.

 

Dafür ist von den Studierenden der Antrag auf Unterstützung von Studienreisen, vollständig ausgefüllt bis spätestens 3 Wochen nach Ende der Studienreise an die/den Wirtschaftsreferent*In im Original zu übermittelt. 

Application form: Funding for study trips (at least 2 days)

Study trips that take place within the framework of a course and last at least two days are supported by the student union of the FH Burgenland.

 

  • For trips abroad EUR 50 per student are covered.
  • For trips within Austria, EUR 20 per student are covered.

 

In order to receive this support, students have to send the original application from, completely filled in, to the student union of the FH Burgenland not later than 3 weeks after the end of the study trip.

If the original forms are not filled in correctly and sent in time, the student union will not consider the application form any further.